Wir machen Sporthallen sicherer

Alles aus einer Hand

Dicke Luft war gestern

In den Staaten der Europäischen Union existiert ein einheitliches Recht zur Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität. Die Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa.


Grenzwerte

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gelten seit dem 1. Januar 2005 europaweit Grenzwerte für die Feinstaubfraktion PM 10.  Für die noch kleineren Partikel PM 2,5 gilt seit 2008 europaweit ein Zielwert von 25 µg/m 3 im Jahresmittel, der bereits seit dem 1. Januar 2010 eingehalten werden soll. Seit 1. Januar 2015 ist dieser Wert verbindlich einzuhalten und ab dem 1. Januar 2020 dürfen die PM 2,5-Jahresmittelwerte den Wert von 20 µg/m 3 nicht mehr überschreiten.


Was tun wir?

Wir führen Feinstaubmessungen in öffentlichen Gebäuden durch. Spezialisiert sind wir auf Einrichtungen mit Hochdecken. Hier liegt der Schwerpunkt zunächst auf  Messungen in Sporthallen.

Was haben wir?

Wir messen mit hochwertigen CE geprüften Geräten die Feinstaubbelastung und sorgen dann mit Luftreinigungsgeräten für Feinstaubpartikel für die Einhaltung der Richtlinien.


Feinstaub kann zu erheblichen Gesundheitsschäden führen. Deshalb hat der Gesetzgeber Grenzwerte gesetzt, die eingehalten werden müssen. Wir zeigen ihnen, wo ihre Werte liegen und bieten ihne geeignete Maßnahmen zur Einhaltung.

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